Weiterbildendes Studium  Asphalttechnik

Datenschutz

Grundlegendes

Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den derzeitigen Websitebetreiber, dem Labor für Verkehrswegebau der Technische Hochschule Lübeck (bis Februar 2025), informieren.

Der Websitebetreiber nimmt Ihren Datenschutz sehr ernst und behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

Da durch neue Technologien und die ständige Weiterentwicklung dieser Webseite Änderungen an dieser Datenschutzerklärung vorgenommen werden können, empfehlen wir Ihnen sich die Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen wieder durchzulesen.

Definitionen der verwendeten Begriffe (z.B. „personenbezogene Daten“ oder „Verarbeitung“) finden Sie in Art. 4 der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.

Erhobene Daten

  1. Wir, der Websitebetreiber und der Seitenprovider, die IONOS SE, erheben aufgrund unseres berechtigten Interesses (s. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Daten über Zugriffe auf die Website und speichern diese als „Server-Logfiles“ auf dem Server der Website ab.

     

  2. IONOS speichert keine personenbezogenen Daten von Websitenbesuchern, damit keine Rückschlüsse auf die einzelnen Besucher gezogen werden können.

    Folgende Daten werden von der IONOS SE so protokolliert und uns, dem derzeitigen Betreiber der Website, zur Verfügung gestellt:

    • Referrer (zuvor besuchte Webseite)
    • Angeforderte Webseite oder Datei
    • Browsertyp und Browserversion
    • Verwendetes Betriebssystem
    • Verwendeter Gerätetyp
    • Uhrzeit des Zugriffs
    • IP-Adresse in anonymisierter Form (wird nur zur Feststellung des Orts des Zugriffs verwendet)

     

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Hilfe und FAQ-Seiten des Seitenproviders IONOS SE.

Die Server-Logfiles werden für maximal 8 Wochen gespeichert und anschließend gelöscht. Die Speicherung der Daten erfolgt aus statistischen und Sicherheitsgründen, um z. B. Missbrauchsfälle aufklären zu können. Müssen Daten aus Beweisgründen aufgehoben werden, sind sie solange von der Löschung ausgenommen bis der Vorfall endgültig geklärt ist.